p3consult

Allgemeine Geschäftsbedingungen von p3consult

für Beratungs-und Schulungsleistungen

 

1.      Geltungsbereich

1.1   Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; abweichende oder ergänzende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, p3consult hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich bestätigt. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung vorbehaltlich individualvertraglicher Regelungen auch ohne eine weitere ausdrückliche Einbeziehung für alle künftigen Vereinbarungen mit dem Vertragspartner.

1.2   Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.

 

2.      Gegenstand des Vertrages; Vertragsschluss; Leistungsinhalt; Schriftform

2.1   Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beratungs- und Schulungsleistungen, auf Basis von Einzelverträgen, eines Auftrages oder einer Auftragsbestätigung.

2.2   p3consult erbringt diverse Beratungs- und Schulungsleistungen zur Unterstützung von zur Unterstützung von Kunden insbesondere in der strategischen und operativen Geschäftsoptimierung.

2.3   Art, Ort, Zeit und Umfang der Leistungen vonp3consult sind in dem jeweiligen Vertrag bestimmt.

2.4    Die Angebote von p3consult sind freibleibend, sofern sich aus den Umständen nichts anderes ergibt. Ein Vertrag kommt mit dessen Unterzeichnung durch p3consult und den Auftraggeber, durch vorbehaltlose Annahme  eines p3consult Angebots durch den Auftraggeber oder durch Erteilung einer Auftragsbestätigung durch p3consult zustande.

2.5   Sämtliche Vereinbarungen sowie etwaige nachträgliche ergänzende oder abweichende Zusatzvereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Für die Wahrung der Schriftform ist die Textform (E-Mail, Fax) ausreichend.

2.6   p3consult erbringt, nach Maßgabe des jeweiligen Einzelvertrages, seine Leistungen in eigener Verantwortung und nach dem bei Vertragsschluss aktuellen Wissensstand sowie durch Personal, das für die Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifiziert ist.

2.7   P3consult ist zum Einsatz von Subunternehmern berechtigt.

2.8   Werkvertragliche Leistungen sind nicht Gegenstand der Leistungen von p3consult, d.h. p3consult schuldet kein bestimmtes Ergebnis und übernimmt keine Verantwortung bzgl. der Erreichung der vom Vertragspartner ggf. verfolgten Ziele.

 

3.      Ausführung; Verantwortlichkeiten der Vertragspartner

3.1   Die Bestellung, die Auftragsbestätigung oder der Vertrag enthält die „Beschreibung der Leistungen“ und die Ausführungsbedingungen.

3.2   Der Auftraggeber wird p3consult bei der Erbringung der Beratungs-und Schulungsleistungen in angemessenem Umfang unterstützen, Er wird p3consult insbesondere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen. Gleiches gilt für die erforderlichen Arbeitsvoraussetzungen (wie z.B. Räumlichkeiten, Telefon- und Netzwerkanschlüsse, Ansprechpartner u.s.w.). Soweit erforderlich, sind weitere Verantwortlichkeiten der Vertragspartner im Vertrag aufgeführt. Bei der Leistungserbringung ist p3consult davon abhängig, dass der Auftraggeber die übernommenen Verantwortlichkeiten fristgemäß erfüllt. Geschieht dies nicht, und entstehen dadurch Verzögerungen und/oder Mehraufwände, kann p3consult – unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte – Änderungen des Zeitplans und der Preise verlangen.

 

4.      Änderungen des Leistungsumfanges (Change Request)

4.1   Jeder der Vertragspartner kann während der Laufzeit eines Vertrages beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrages wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen / Konditionen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und ggf. begründen.

4.2   Die für eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen werden schriftlich festgelegt und kommen entsprechend Ziff. 2.5 zustande.

 

5.      Vergütung; Zahlungsfristen; Verzug; Aufrechnung; Abtretung

5.1   Leistungen von p3consult werden zu dem im Vertrag aufgeführten  Entgelten (Festpreis oder Stundensätze) erbracht.

5.2    Die Vergütung für die Durchführung von Beratungsleistungen erfolgt i.d.R. nach einem im Vertrag vereinbarten Festpreis pro Personentag. Ein Personentag umfasst 8 Stunden inklusive Pausen. Zusätzlicher Zeitaufwand, Zuschläge für Arbeit an Wochenend- und Feiertagen und Nebenkosten sind gesondert zu vergüten.

5.3   Bei Dienstleistungen auf Zeitbasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten zu den jeweils gültigen Vergütungssätzen berechnet. Sonstige Leistungen, einschließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnet. Die Rechnungsstellung erfolgt, soweit nicht abweichend im Vertrag vereinbart, wöchentlich.

5.4   Die Preise verstehen sich rein netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Fälligkeit der Zahlung beginnt mit Rechnungsdatum. Gerät der Vertragspartner mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, ist p3consult berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an die gesetzlichen Zinsen in Höhe von 8% p. a. über dem Basiszinssatz zu berechnen. p3consult ist in einem solchen Fall zur Zurückhaltung ihrer Leistungen berechtigt, und kann noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlungen erbringen.

5.5   Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist der Vertragspartner nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.

5.6   Die Abtretung von Ansprüchen des Vertragspartners bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von p3consult.

 

6.      Geheimhaltung

Die Vertragspartner werden über wesentliche und nicht allgemein bekannte Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei Stillschweigen bewahren  und diese mit der im Geschäftsverkehr üblichen Sorgfalt behandeln. Ein darüber hinausgehender Schutz besonders vertraulicher Informationen und die damit verbundene Festlegung von Voraussetzungen und Bedingungen erfordern jeweils den Abschluss einer separaten schriftlichen Vereinbarung (Vertraulichkeitsvereinbarung).

 

7.      Rechte an den verkörperten Beratungs- und Schulungsergebnissen

7.1   Mit  vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts räumt P3consult  dem Vertragspartner das nicht ausschließliche, dauerhafte, unwiderrufliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Vertrages erbrachten, verkörperten Beratungsergebnisse zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbereich des Vertrages ergibt. Diese Rechte schließen die vereinbarten Zwischenergebnisse, Schulungsunterlagen und Hilfsmittel ein. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Beratungsergebnisse über den internen Gebrauch hinaus zu verwenden oder – soweit dies nicht innerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung liegt – Dritten zugänglich zu machen.

7.2   Alle Rechte an den Schulungsunterlagen bleiben p3consult vorbehalten. Die Übersetzung, der Nachdruck und die Vervielfältigung der Schulungsunterlagen oder Teilen daraus ist nur mit schriftlicher Zustimmung von p3consult zulässig.

 

8.      Leistungsstörungen; Verjährung von Mängelansprüchen

8.1   Wird die Beratungs-oder Schulungsleistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat p3consult dies zu vertreten, ist p3consult verpflichtet, die geschuldeten Leistungen ohne Mehrkosten für den Vertragspartner innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Voraussetzung ist eine Rüge des Vertragspartners, die unverzüglich zu erfolgen hat, spätestens aber innerhalb 1 Woche nach Kenntnis.

8.2    Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistung aus von p3consult zu vertretenen Gründen auch innerhalb einer vom Vertragspartner ausdrücklich zu setzenden angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Vertragspartner  berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall hat p3consult unter Berücksichtigung von Ziffer 10.4 Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksam werden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen.

8.3   Mängelansprüche verjähren spätestens 12 Monate ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Für Schadensersatzansprüche im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie im Falle einer vertraglich vereinbarten verschuldensunabhängigen Einstandspflicht (Garantie) gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

 

9.      Haftung

9.1   p3consult haftet für Personenschäden sowie für Schäden, die p3consult vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

9.2   Bei leicht fahrlässiger Schadensverursachung haftet p3consult, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bis zur Höhe von € 100.000 oder, wenn der Wert der schadensverursachenden Leistung geringer ist, bis zur Höhe des Preises der schadensverursachenden Leistung.

9.3   p3consult haftet bei leicht fahrlässigem Verhalten nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, selbst wenn p3consult über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde.

 

10.   Kündigung

10.1         Der Auftraggeber und p3consult können einen Vertrag außerordentlich kündigen, wenn der jeweils andere seine vertraglichen Verpflichtungen – auch nach Einräumung einer angemessenen Frist – nicht erfüllt oder in anderen Fällen, in denen der kündigenden Partei ein weiteres Festhalten am Vertrag, verursacht durch ein Verhalten der anderen Partei, nicht zugemutet werden kann.

10.2         p3consult wird nach einer Kündigung entsprechend Ziff. 10.1 und 10.2 alle Arbeiten zur Erfüllung des betroffenen Leistungsumfanges unverzüglich oder nach einem mit dem Auftraggeber vereinbarten Zeitplan einstellen. Der Auftraggeber zahlt den vereinbarten Preis abzüglich der anteiligen Kosten für jeden vereinbarten Leistungsumfang, die durch die Kündigung eingespart wurden.

10.3         Kündigt der Auftraggeber aus Gründen, die von p3consult zu vertreten sind, zahlt er den Preis nur für diejenigen Teile der erhaltenen Leistungen, die für ihn nutzbar sind.

10.4         Soweit Vertragsbedingungen ihrer Natur nach nicht zeitlich befristet sind, gelten sie auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses weiter.

 

11.   Datenschutz

Zum Schutz personenbezogener Daten wird p3consult die einschlägigen Bestimmungen zum Datenschutz beachten und insbesondere die von ihr bei der Vertragserfüllung eingesetzten Personen im Falle der Datenverarbeitung auf das Datengeheimnis verpflichten.

 

12.   Allgemeines

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist Karlsruhe. Das beiderseitige Recht, den Vertragspartner an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen, bleibt unberührt

(Stand: März 2023)